LOHNNEBENKOSTEN REDUZIEREN


100%
STEUERKONFORM


UNBEGRENZTE
MÖGLICHKEITEN


KOSTEN NUR
BEI AUFLADUNG

BENEFITS - SO INDIVIDUELL WIE IHRE MITARBEITER


Übersicht der exklusiven I.B.E. Benefit Lösungen

1. I.B.E. PRIME SACHBEZUG


Der Mitarbeiter kann selbständig zwischen 3 Angeboten jeden Monat flexibel wählen, ohne Verwaltungsaufwand für HR

I.B.E. PRIMECARD
Sachbezug 50 €

I.B.E. PRIME COUPON
Sachbezug 50 €

URBAN SPORTS CLUB
Sachbezug 50 €

2. I.B.E. PRIME BENEFITS


Staatlich subventionierte Benefits - Brutto für Netto

Erholungsbeihilfe 156 €

Geschenke 60 €

Internetpauschale 50 €

Sonderzahlung 10.000 €

Inflationsprämie 3.000 €

Essensmarke 108 €

Deutschlandticket

3. MOBILITÄTS BENEFITS


Ohne zusätzliche Personalkosten Mobilität gewähren

E-Bike-Leasing

E-Roller-Leasing

E-Scooter-Leasing

E-Auto-Leasing

4. MEHRWERT BENEFITS


Mehrwerte ohne zusätzliche Personalkosten, wie es nur Großkonzerne anbieten können

I.B.E. Inflationsausgleichsportal

I.B.E. Einkaufsvorteile

Telemedizin

BGM Gesundheitsangebote

Familie

Steuererklärung

5. FIRMENEIGENE BENEFITS


Bereits existierende Corporate Benefits mit I.B.E. visualisieren

Zusatzleistungen

I.B.E. PRIMECARD Benefits



LOHNNEBENKOSTEN REDUZIEREN

Pro Jahr und Mitarbeiter können netto ca. 2.532 €* steuerfrei und bis zu 10.000 € pauschalversteuert gewährt werden!


UNBEGRENZTE MÖGLICHKEITEN

Der I.B.E. Sachbezug bleibt auch ab 2024 Ihre sichere und flexible Lösung! Wir haben viel in die Produktoptimierung investiert und bieten mit der I.B.E. PRIMECARD und dem I.B.E. PRIME COUPON alle rechtlich möglichen Optionen aus einer Hand.


100 % STEUERKONFORM

Spürbare Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Alle Benefits der I.B.E. PRIMECARD sind als Lösung vom Finanzamt geprüft und bestätigt.*


KOSTEN NUR BEI AUFLADUNG

Keine Jahresgebühr. Kein monatlicher Preis. Keine Fixkosten. Keine versteckten Kosten. Keine Mindestlaufzeit. Monatlich kündbar.

* Die Bundesregierung ermöglicht jedem Unternehmen, allen Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge in Form von Gutscheinen zu gewähren. Finanzämter akzeptieren unsere Lösung für steuerfreie Sachbezüge. Grundlage für die Zulassung einer Kartenlösung zum steuerfreien Sachbezug bilden die in § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) definierten Kriterien. Die Funktionen Barabhebung, Dispo, Überweisung, Kauf mit Cashback, Kauf von Fremdwährungen und Transaktionen, die direkt in Zahlungsmittel umgewandelt werden könnten sind bei allen Karten deaktiviert.
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